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Allgemeine Grundsätze

 
 
 

Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Software AG wird im Geschäftsjahr 2004 erstmals in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) – den International Financial Reporting Standards (IFRS) – aufgestellt. Hierbei wurden die zum 31. Dezember 2004 anzuwendenden IAS, IFRS und entsprechenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC – vormals SIC) beachtet. Darüber hinaus sind folgende Standards bereits vor ihrer verpflichtenden Anwendung berücksichtigt worden: IAS 1 rev. 2003, IAS 36 rev. 2004, IAS 38 rev. 2004, IFRS 3 und IAS 19 in seiner im Dezember 2004 geänderten Fassung; ebenso ist IFRS 2 angewendet worden.

Wesentliche Abweichungen gegenüber der handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben sich bei der Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes, bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der Pensionsrückstellungs-Bewertung, bei der Klassifizierung von Leasingverträgen, durch die Umsatzlegung nach Leistungsfortschritt bei Werkverträgen sowie bei der Bilanzierung von aktiven und passiven latenten Steuern.

Software AG ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Darmstadt. Sie ist weltweit in den Geschäftsbereichen Software- Entwicklung, -Lizenzierung, -Wartung sowie IT-Dienstleistungen tätig.

Der Konzernabschluss der Software AG wird – soweit nicht anders angegeben – in TEUR dargestellt.

Konsolidierungskreis
Der Abschluss des Konzerns umfasst die Software AG und alle von ihr beherrschten Unternehmen. Die Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die Software AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte des Gezeichneten Kapitals eines Unternehmens verfügt und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens bestimmen kann.

Zum Konzern der Software AG als Mutterunternehmen gehören folgende verbundene Unternehmen:



a) inländische Gesellschaften (Tabelle)
b) ausländische Gesellschaften (Tabelle)

Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2003 durch die Erstkonsolidierung der Gesellschaft Software AG España, Systemhaus, S.L., Unipersonal, Tres Cantos (Madrid), Spanien verändert. Diese Gesellschaft haben wir am 13. Mai 2004 mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von 60 TEUR gegründet und zu diesem Zeitpunkt konsolidiert. Weitere Änderungen des Konsolidierungskreises gegenüber dem 31. Dezember 2003 haben sich nicht ergeben.

Die in den Konzernabschluss der Software AG einbezogenen Gesellschaften SAG Systemhaus GmbH, Darmstadt, SAG East GmbH – A Software Company, Darmstadt, und SQL Datenbanksysteme GmbH, Berlin, sind mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen im Rahmen der Erstellung ihrer handelsrechtlichen Einzelabschlüsse gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines den Vorschriften für Kapitalgesellschaften entsprechenden Jahresabschlusses und dessen Veröffentlichung befreit.

Konsolidierungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, auf den Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember 2004) aufgestellt. Alle Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sind von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Für die bei der Kapitalkonsolidierung angewandte Methode der Erstkonsolidierung wurde bei den selbst gegründeten Gesellschaften auf die jeweiligen Gründungszeitpunkte abgestellt. Bei den 1994 erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften SAG-E, SAG-P, SAG-CH und SIH, bei den asiatischen Tochtergesellschaften, der SQL sowie bei der SAG-IRL wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss als Konsolidierungszeitpunkt gewählt. Bei den übrigen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurde der Zeitpunkt des Erwerbs als Konsolidierungszeitpunkt gewählt.

Die Erstkonsolidierung der vor dem 31. Dezember 2002 erstkonsolidierten Gesellschaften wurde auf Basis der Buchwertmethode nach § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB durchgeführt. Dabei wurde der Konzernanteil des Eigenkapitals der konsolidierten Tochtergesellschaften mit den Anschaffungs-/Gründungskosten verrechnet. Für die Erstkonsolidierung, ab dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS-Bilanzierung, dem 1. Januar 2003, wurden die Regelungen des IFRS 3 angewandt. Die Folgekonsolidierungen wurden aus der Erstkonsolidierung abgeleitet.

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wurden für Akquisitionen vor dem 31. Januar 2001 gemäß § 309 Abs. 1 HGB mit den Rücklagen verrechnet. Nach dem 31. Januar 2001 entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im Rahmen der früheren handelsrechtlichen Bilanzierung aktiviert und über 10 Jahre linear abgeschrieben. Die Gesellschaft behält gemäß dem Wahlrecht des IFRS 1.14 die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach HGB und die sich daraus zum Zeitpunkt der Umstellung auf neue IFRS Rechnungslegung ergebenden Geschäfts- oder Firmenwerte bei.

Die Bewertung der zuvor nach handelsrechtlicher Bilanzierung aktivierten Firmenwerte erfolgt für das Geschäftsjahr 2004 und das Vorjahr nach den Regelungen des IAS 36. Danach wurde der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Wertansatzes zum Transformationszeitpunkt von HGB nach IFRS am 1. Januar 2003 eingefroren und nur bei tatsächlichen Wertverlusten abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwertes wird einmal jährlich durch einen Impairmenttest überprüft.

Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen Unternehmen sind eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden herausgerechnet, sofern sie nicht durch Leistungen an Dritte realisiert wurden. Auf Minderheitsgesellschafter entfallende Anteile am konsolidierten Eigenkapital und am konsolidierten Jahresergebnis werden getrennt von dem auf die Muttergesellschaft entfallenden Anteil ausgewiesen.

Währungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung anhand der modifizierten Stichtagsmethode gemäß IAS 21 umgerechnet. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht eigenständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung identisch mit der funktionalen Währung.

Aufwendungen und Erträge werden zu Monatsdurchschnittskursen, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Eigenkapitalspiegels dargestellt.

Die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufgetretenen Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam berücksichtigt und in den GuV-Positionen sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.

Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Kursdifferenz gezeigt.

In den lokalen Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Stichtagskurs bewertet. Die am Bilanzstichtag noch nicht realisierten Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Ausgenommen hiervon sind Umrechnungsdifferenzen von langfristigen, konzerninternen monetären Positionen, welche Teil einer Nettoinvestition in eine ausländische Gesellschaft darstellen. Diese werden erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals erfasst.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse der wichtigsten Währungen haben sich im Verhältnis zum Euro gegenüber dem Vorjahr wie folgt verändert:

  Stichtagskurs (1 EUR)

 

31.12.2004

31.12.2003

Veränderung der Fremd- währung
in %

US-Dollar

1,3640

1,2607

- 8,2

Britisches Pfund

0,7063

0,7063

0,0

Schweizer Franken

1,5435

1,5583

1,0

Südafrikanischer Rand

7,6700

8,3300

7,9

Australischer Dollar

1,7510

1,6790

- 4,3

 

  Durchschnittskurs (1 EUR)

 

2004

2003

Veränderung der Fremd- währung
in %

US-Dollar

1,2432

1,1309

- 9,9

Britisches Pfund

0,6785

0,6919

1,9

Schweizer Franken

1,5440

1,5207

- 1,5

Südafrikanischer Rand

8,0126

8,5309

6,1

Australischer Dollar

1,6894

1,7384

2,8

 

Verwendung von Schätzwerten
Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis von bilanziellen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.

 
 
 
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