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Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Software AG wird im Geschäftsjahr
2004 erstmals in Übereinstimmung mit
den Rechnungslegungsstandards des International
Accounting Standards Board (IASB) – den International
Financial Reporting Standards (IFRS) – aufgestellt.
Hierbei wurden die zum 31. Dezember 2004
anzuwendenden IAS, IFRS und entsprechenden
Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC – vormals SIC)
beachtet. Darüber hinaus sind folgende Standards
bereits vor ihrer verpflichtenden Anwendung berücksichtigt
worden: IAS 1 rev. 2003, IAS 36 rev. 2004,
IAS 38 rev. 2004, IFRS 3 und IAS 19 in seiner im
Dezember 2004 geänderten Fassung; ebenso ist
IFRS 2 angewendet worden.
Wesentliche Abweichungen gegenüber der handelsrechtlichen
Bilanzierung ergeben sich bei
der Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes,
bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der
Pensionsrückstellungs-Bewertung, bei der Klassifizierung
von Leasingverträgen, durch die Umsatzlegung
nach Leistungsfortschritt bei Werkverträgen
sowie bei der Bilanzierung von aktiven und passiven
latenten Steuern.
Software AG ist eine eingetragene Aktiengesellschaft
deutschen Rechts mit Sitz in Darmstadt. Sie
ist weltweit in den Geschäftsbereichen Software-
Entwicklung, -Lizenzierung, -Wartung sowie
IT-Dienstleistungen tätig.
Der Konzernabschluss der Software AG wird – soweit
nicht anders angegeben – in TEUR dargestellt.
Konsolidierungskreis
Der Abschluss des Konzerns umfasst die Software AG
und alle von ihr beherrschten Unternehmen. Die
Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn
die Software AG unmittelbar oder mittelbar über
die Mehrheit der Stimmrechte des Gezeichneten
Kapitals eines Unternehmens verfügt und/oder die
Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens
bestimmen kann.
Zum Konzern der Software AG als Mutterunternehmen
gehören folgende verbundene Unternehmen:

a) inländische Gesellschaften (Tabelle)
b) ausländische Gesellschaften (Tabelle)
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber
dem 31. Dezember 2003 durch die Erstkonsolidierung
der Gesellschaft Software AG España, Systemhaus,
S.L., Unipersonal, Tres Cantos (Madrid),
Spanien verändert. Diese Gesellschaft haben wir
am 13. Mai 2004 mit einem gezeichneten Kapital
in Höhe von 60 TEUR gegründet und zu diesem
Zeitpunkt konsolidiert. Weitere Änderungen des
Konsolidierungskreises gegenüber dem 31. Dezember
2003 haben sich nicht ergeben.
Die in den Konzernabschluss der Software AG einbezogenen
Gesellschaften SAG Systemhaus GmbH,
Darmstadt, SAG East GmbH – A Software Company,
Darmstadt, und SQL Datenbanksysteme GmbH,
Berlin, sind mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen
im Rahmen der Erstellung ihrer
handelsrechtlichen Einzelabschlüsse gemäß § 264
Abs. 3 Nr. 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung
eines den Vorschriften für Kapitalgesellschaften entsprechenden
Jahresabschlusses und dessen Veröffentlichung
befreit.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen sind nach einheitlichen,
den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen,
auf den Stichtag des Konzernabschlusses
(31. Dezember 2004) aufgestellt.
Alle Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften
sind von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft
und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen worden.
Für die bei der Kapitalkonsolidierung angewandte
Methode der Erstkonsolidierung wurde bei den
selbst gegründeten Gesellschaften auf die jeweiligen
Gründungszeitpunkte abgestellt. Bei den 1994
erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften SAG-E, SAG-P, SAG-CH und SIH,
bei den asiatischen Tochtergesellschaften, der SQL
sowie bei der SAG-IRL wurde der Zeitpunkt der
erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss
als Konsolidierungszeitpunkt gewählt. Bei den
übrigen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
wurde der Zeitpunkt des Erwerbs als
Konsolidierungszeitpunkt gewählt.
Die Erstkonsolidierung der vor dem 31. Dezember
2002 erstkonsolidierten Gesellschaften wurde
auf Basis der Buchwertmethode nach § 301 Abs. 1
Nr. 1 HGB durchgeführt. Dabei wurde der Konzernanteil
des Eigenkapitals der konsolidierten Tochtergesellschaften
mit den Anschaffungs-/Gründungskosten
verrechnet. Für die Erstkonsolidierung, ab
dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS-Bilanzierung,
dem 1. Januar 2003, wurden die Regelungen
des IFRS 3 angewandt. Die Folgekonsolidierungen
wurden aus der Erstkonsolidierung abgeleitet.
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung
wurden für Akquisitionen vor dem
31. Januar 2001 gemäß § 309 Abs. 1 HGB mit den
Rücklagen verrechnet. Nach dem 31. Januar 2001
entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte wurden
im Rahmen der früheren handelsrechtlichen Bilanzierung
aktiviert und über 10 Jahre linear abgeschrieben.
Die Gesellschaft behält gemäß dem Wahlrecht des IFRS 1.14 die
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
nach HGB und die sich daraus zum Zeitpunkt der Umstellung auf
neue IFRS Rechnungslegung ergebenden
Geschäfts- oder Firmenwerte bei.
Die Bewertung der zuvor nach handelsrechtlicher
Bilanzierung aktivierten Firmenwerte erfolgt für das
Geschäftsjahr 2004 und das Vorjahr nach den Regelungen
des IAS 36. Danach wurde der Geschäfts- oder
Firmenwert in Höhe des Wertansatzes zum
Transformationszeitpunkt von HGB nach IFRS am
1. Januar 2003 eingefroren und nur bei tatsächlichen
Wertverlusten abgeschrieben. Die Werthaltigkeit
des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwertes
wird einmal jährlich durch einen Impairmenttest
überprüft.
Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen
Unternehmen sind eliminiert. Zwischenergebnisse
aus konzerninternen Lieferungen und
Leistungen werden herausgerechnet, sofern sie
nicht durch Leistungen an Dritte realisiert wurden.
Auf Minderheitsgesellschafter entfallende Anteile
am konsolidierten Eigenkapital und am konsolidierten
Jahresergebnis werden getrennt von dem
auf die Muttergesellschaft entfallenden Anteil
ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften
werden nach dem Konzept der funktionalen
Währung anhand der modifizierten Stichtagsmethode
gemäß IAS 21 umgerechnet. Da die
Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in organisatorischer,
finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht
eigenständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung
identisch mit der funktionalen Währung.
Aufwendungen und Erträge werden zu Monatsdurchschnittskursen,
Vermögenswerte und Schulden
zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital
der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen
umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen
Währungsumrechnung wird
ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet
und in einer separaten Spalte des Eigenkapitalspiegels
dargestellt.
Die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufgetretenen
Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam
berücksichtigt und in den GuV-Positionen
sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
ausgewiesen.
Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und
am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen
Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen
umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen
ergebender Unterschiedsbetrag
wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten
als auch bei den kumulierten Abschreibungen
in einer separaten Spalte als Kursdifferenz
gezeigt.
In den lokalen Einzelabschlüssen der konsolidierten
Gesellschaften werden Fremdwährungsforderungen
und -verbindlichkeiten zum Stichtagskurs bewertet.
Die am Bilanzstichtag noch nicht realisierten Kursgewinne
und -verluste werden erfolgswirksam im
Periodenergebnis erfasst. Ausgenommen hiervon
sind Umrechnungsdifferenzen von langfristigen,
konzerninternen monetären Positionen, welche Teil
einer Nettoinvestition in eine ausländische Gesellschaft
darstellen. Diese werden erfolgsneutral in
den übrigen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals
erfasst.
Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
haben sich im Verhältnis zum Euro gegenüber dem
Vorjahr wie folgt verändert:
| Stichtagskurs (1 EUR) |
|
31.12.2004 |
31.12.2003 |
Veränderung der Fremd- währung in % |
US-Dollar |
1,3640 |
1,2607 |
- 8,2 |
Britisches Pfund |
0,7063 |
0,7063 |
0,0 |
Schweizer Franken |
1,5435 |
1,5583 |
1,0 |
Südafrikanischer Rand |
7,6700 |
8,3300 |
7,9 |
Australischer Dollar |
1,7510 |
1,6790 |
- 4,3 |
| |
| Durchschnittskurs (1 EUR) |
|
2004 |
2003 |
Veränderung der Fremd- währung in % |
US-Dollar |
1,2432 |
1,1309 |
- 9,9 |
Britisches Pfund |
0,6785 |
0,6919 |
1,9 |
Schweizer Franken |
1,5440 |
1,5207 |
- 1,5 |
Südafrikanischer Rand |
8,0126 |
8,5309 |
6,1 |
Australischer Dollar |
1,6894 |
1,7384 |
2,8 |
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Verwendung von Schätzwerten
Im Konzernabschluss wurden in einigen Fällen Schätzungen
vorgenommen und Annahmen getroffen,
die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis
von bilanziellen Vermögenswerten, Schulden,
Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten
haben. Die tatsächlichen Werte
können von diesen Schätzungen abweichen.
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