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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

 
 
 

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Software AG betreffen im Wesentlichen Erlöse aus der Einräumung von in der Regel zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen, Wartungserlöse und Erlöse aus Dienstleistungen. Umsatzerlöse aus der Einräumung zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde, und wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist, sowie die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist.

Umsatzerlöse aus dem Wartungsgeschäft werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert.

Dienstleistungsverträge, bei denen eine Abrechnung auf Basis der geleisteten Stunden erfolgt, werden in Abhängigkeit der von den Software AG Gesellschaften erbrachten Leistungen realisiert.

Umsatzerlöse und Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen, bei denen ein Festpreis vereinbart wurde, werden gemäß IAS 11 bzw. IAS 18 entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert (Percentage of Completion Method „PoC“), wenn die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann, es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft der Software AG zufließen wird, und die für das Geschäft angefallenen Kosten und die bis zu seiner vollständigen Abwicklung zu erwartenden Kosten verlässlich ermittelt werden können.

Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten.

Herstellungskosten
Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten den Aufträgen direkt zurechenbare Einzelkosten sowie fixe bzw. variable Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Im Berichtszeitraum waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vorräte erforderlich.

Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst.

Im Zuge der Erstellung und Weiterentwicklung von Software werden iterativ eng vernetzte Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen angewandt. Dadurch ist eine genaue Abgrenzung der Aufwendungen beider Phasen nicht möglich. Die Abgrenzungskriterien für die Aktivierung von eigenen Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38.57 in Verbindung mit IAS 38.53 (revised 2004) sind somit nicht erfüllt.

Fremdkapitalkosten
Entsprechend der Regelungen des IAS 23 werden Zinsaufwendungen in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie entstehen.

Flüssige Mittel
Software AG behandelt Kassenbestände, Bankguthaben und Festgelder mit Laufzeiten bis zu 3 Monaten sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens als flüssige Mittel. Hierbei sind in der Position Wertpapiere ausschließlich kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen ausgewiesen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Das Unternehmen klassifiziert alle Wertpapiere im Umlaufvermögen als „Assets held-for-trading“. Die Zugangsbewertung der Wertpapiere erfolgt am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum Marktwert, wobei Wertänderungen erfolgswirksam verbucht werden.

Vorräte
Die Vorräte wurden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen werden zum Zeitwert der Realisation des Umsatzes oder der hingegebenen Gegenleistung ausgewiesen und mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen bewertet.

Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen sind und die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht Einzelabwertungen wegen Ausfallrisiken erforderlich waren. Längerfristige Fälligkeiten (> 1 Jahr) sind durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind des Weiteren noch nicht fakturierte Leistungen aus Festpreisprojekten enthalten, die entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad realisiert werden.

Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten. Abwertungen auf den jeweiligen Marktpreis werden vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden, soweit sie eine bestimmbare wirtschaftliche Nutzungsdauer haben, zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte, werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibung bewertet.

Geschäfts- oder Firmenwert
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nicht planmäßig, sondern nur im Falle von Wertminderungen (Impairment) außerplanmäßig abgeschrieben. Der sich nach Abschreibungen ergebende Restbuchwert wird jährlich auf Wertminderungen überprüft (Impairmenttest) und im Falle eintretender Wertminderungen auf den beizulegenden Wert abgeschrieben.

Sachanlagen
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Bei Veräußerung oder Verschrottung von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht, ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen den Kaufpreis, einschließlich eventueller Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Erwerbsteuern und alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Nachträgliche Ausgaben für Sachanlagen werden nur dann als Vermögenswert angesetzt, wenn der Zustand des Vermögenswertes durch die Ausgaben über seine ursprünglich veranschlagte Ertragskraft hinaus verbessert wird. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Die Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf in der Regel nach der linearen Methode vorgenommen:

 

Gebäude

50 Jahre

Einbauten in Gebäude/Mietereinbauten

8 – 10 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 – 13 Jahre

Computer und Zubehör

1 – 4 Jahre

 

Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden periodisch überprüft um sicherzustellen, dass die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf in Einklang stehen.

Anlagen im Bau sind unfertigen Sachanlagen zuzuordnen und werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf diese Positionen erfolgen erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme.

Wertminderung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen
Sobald Anhaltspunkte für Wertminderungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen oder Sachanlagen vorliegen, wird eine erfolgswirksame Abschreibung des Buchwertes auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Der Nutzungswert ist der Barwert des geschätzten künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und dem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird.

Wertminderungen werden innerhalb der Kosten des jeweiligen Funktionsbereichs bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen im Volumen von 231 TEUR Anteile an Wertpapierfonds zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter.

Leasing
Im Anlagevermögen werden auch Vermögenswerte aus Leasingverträgen ausgewiesen. Die Software AG ist Leasingnehmer von EDV-Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Klassifizierung von Leasingverträgen erfolgt anhand der Vorschriften des IAS 17, nach denen der Leasingvertrag auf Basis von Risiken und Chancen beurteilt und die Zurechnung des Leasinggegenstandes dem Leasingnehmer (Finanzierungsleasing) oder dem Leasinggeber (Operating Leasing) zugerechnet wird.

Der Ansatz der Leasinggegenstände in der Bilanz erfolgt als Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe und zwar in Höhe des zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Die Abschreibungen von aktivierten Leasingobjekten erfolgen linear über die planmäßige Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit. Die aus künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Finanzanlagen und derivative Sicherungsinstrumente
Die Zugangsbewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten inklusive der Transaktionskosten. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte ab.

Die Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen erfolgt zum Stichtagszeitwert (Marktwert). Kursgewinne oder -verluste werden erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte werden einzeln zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn ein Zeitwert verlässlich ermittelbar ist. Die in den Finanzanlagen enthaltenen ausgereichten Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und finanzielle Vermögenswerte, die über keinen notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen und deren beizulegender Zeitwert daher nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wertansätze auf objektive substanzielle Hinweise einer Wertminderung. Wertminderungen werden erfolgswirksam im Periodenergebnis ausgewiesen.

Latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen in der Konzernbilanz sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.

Die latenten Steuern werden auf Basis derjenigen Steuersätze ermittelt, die nach geltender Rechtslage in den jeweiligen Ländern zum Zeitpunkt der Realisierung (Umkehrung der Steuerlatenzen) voraussichtlich gelten.

Latente Steuererstattungsansprüche und -schulden werden nicht abgezinst; die Buchwerte der ausgewiesenen Ansprüche und Verpflichtungen werden regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich – angepasst.

Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Langfristige Verbindlichkeiten werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode durch Abzinsung des Rückzahlungsbetrags ermittelt.

Rückstellungen
Rückstellungen werden ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schätzungen.

Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, erfolgt der Ansatz zum Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Es bestehen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Systeme zur Altersvorsorge. Die Pensionsrückstellungen wurden versicherungsmathematisch nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei diesem Verfahren werden außer den am Bilanzstichtag bekannten Renten auch erwartete zukünftige Steigerungen der Renten und Gehälter berücksichtigt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem im Dezember 2004 veröffentlichten Amendment zu IAS 19. Dabei werden die Pensionsrückstellungen in Höhe des vollen Anwartschaftsbarwertes abzüglich des Barwertes der Rückdeckungsansprüche gegenüber Lebensversicherungen bzw. abzüglich des Barwertes der zur Abdeckung der Pensionsansprüche angesammelten Vermögenswerte ausgewiesen. Die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste gegenüber dem Vorjahr wird erfolgsneutral unmittelbar in den Gewinnrücklagen des Konzerns erfasst. Im Vorjahr wurden diese Beträge aufgrund ihrer absolut und relativ gesehen unwesentlichen Größenordnung (– 214 TEUR) im laufenden Ergebnis erfasst.

Die inländischen Pensionsverpflichtungen basieren auf den biometrischen Rechnungsgrundlagen der Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Da weder im Inland noch im Ausland den Mitarbeitern krankheitsbedingte Zuschüsse gewährt werden, ist eine Ermittlung von Krankheitskostenplänen nicht erforderlich.

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen geht die Software AG, über die Entrichtung der Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus, keine weitere Verpflichtung ein. Die Beitragszahlungen werden im laufenden Ergebnis erfasst.

 
 
 
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