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Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Software AG betreffen im Wesentlichen
Erlöse aus der Einräumung von in der Regel
zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen, Wartungserlöse
und Erlöse aus Dienstleistungen. Umsatzerlöse
aus der Einräumung zeitlich unbegrenzter
Lizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein
unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt,
eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen
sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur
Verfügung gestellt wurde, und wenn ein Preis vereinbart
oder bestimmbar ist, sowie die Bezahlung
hinreichend wahrscheinlich ist.
Umsatzerlöse aus dem Wartungsgeschäft werden
ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung
realisiert.
Dienstleistungsverträge, bei denen eine Abrechnung
auf Basis der geleisteten Stunden erfolgt,
werden in Abhängigkeit der von den Software AG Gesellschaften
erbrachten Leistungen realisiert.
Umsatzerlöse und Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen,
bei denen ein Festpreis vereinbart
wurde, werden gemäß IAS 11 bzw. IAS 18 entsprechend
dem Leistungsfortschritt realisiert (Percentage
of Completion Method „PoC“), wenn die Höhe
der Erträge verlässlich bemessen werden kann, es
hinreichend wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche
Nutzen aus dem Geschäft der Software AG zufließen
wird, und die für das Geschäft angefallenen Kosten
und die bis zu seiner vollständigen Abwicklung
zu erwartenden Kosten verlässlich ermittelt werden
können.
Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt abzüglich
Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten.
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene
Vollkosten auf der Grundlage einer normalen
Kapazitätsauslastung. Im Einzelnen enthalten die
Herstellungskosten den Aufträgen direkt zurechenbare
Einzelkosten sowie fixe bzw. variable Gemeinkosten.
Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Im Berichtszeitraum waren keine außerplanmäßigen
Abschreibungen auf die Vorräte erforderlich.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungs- und Entwicklungskosten werden
bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung
aufwandswirksam erfasst.
Im Zuge der Erstellung und Weiterentwicklung von
Software werden iterativ eng vernetzte Prozesse
zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen angewandt.
Dadurch ist eine genaue Abgrenzung der
Aufwendungen beider Phasen nicht möglich. Die
Abgrenzungskriterien für die Aktivierung von eigenen
Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38.57
in Verbindung mit IAS 38.53 (revised 2004) sind
somit nicht erfüllt.
Fremdkapitalkosten
Entsprechend der Regelungen des IAS 23 werden
Zinsaufwendungen in der Periode aufwandswirksam
erfasst, in der sie entstehen.
Flüssige Mittel
Software AG behandelt Kassenbestände, Bankguthaben
und Festgelder mit Laufzeiten bis zu 3 Monaten
sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens als
flüssige Mittel. Hierbei sind in der Position Wertpapiere
ausschließlich kurzfristige, äußerst liquide
Finanzinvestitionen ausgewiesen, die jederzeit in
bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt
werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen
unterliegen.
Das Unternehmen klassifiziert alle Wertpapiere im
Umlaufvermögen als „Assets held-for-trading“.
Die Zugangsbewertung der Wertpapiere erfolgt am
Erfüllungstag zu Anschaffungskosten. Die Bewertung
zum Bilanzstichtag erfolgt zum Marktwert,
wobei Wertänderungen erfolgswirksam verbucht
werden.
Vorräte
Die Vorräte wurden mit dem niedrigeren Wert aus
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem
Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert
ist der geschätzte, im normalen
Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich
der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie
der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen werden zum Zeitwert der Realisation
des Umsatzes oder der hingegebenen Gegenleistung
ausgewiesen und mit ihren fortgeführten
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger
Wertberichtigungen bewertet.
Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen
werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter
Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell
eingeräumte Rückgaberechte verstrichen
sind und die Software entsprechend dem Vertrag
zur Verfügung gestellt wurde.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht Einzelabwertungen
wegen Ausfallrisiken erforderlich
waren. Längerfristige Fälligkeiten (> 1 Jahr) sind
durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind des Weiteren noch nicht fakturierte
Leistungen aus Festpreisprojekten enthalten, die
entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad realisiert
werden.
Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der übrigen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten.
Abwertungen auf den jeweiligen Marktpreis werden vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden, soweit sie
eine bestimmbare wirtschaftliche Nutzungsdauer
haben, zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter
planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen
bewertet. Immaterielle Vermögenswerte
mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie
Geschäfts- oder Firmenwerte, werden zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter außerplanmäßiger
Abschreibung bewertet.
Geschäfts- oder Firmenwert
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach
IFRS 3 nicht planmäßig, sondern nur im Falle von
Wertminderungen (Impairment) außerplanmäßig
abgeschrieben. Der sich nach Abschreibungen
ergebende Restbuchwert wird jährlich auf Wertminderungen
überprüft (Impairmenttest) und im
Falle eintretender Wertminderungen auf den beizulegenden
Wert abgeschrieben.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der kumulierten
Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen
angesetzt. Bei Veräußerung oder
Verschrottung von Gegenständen des Sachanlagevermögens
werden die entsprechenden Anschaffungskosten
sowie die kumulierten Abschreibungen
ausgebucht, ein realisierter Gewinn oder Verlust
aus dem Abgang wird in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen
umfassen den Kaufpreis, einschließlich
eventueller Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger
Erwerbsteuern und alle direkt zurechenbaren
Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in
den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene
Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben
wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen,
nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens
in Betrieb genommen wurden, werden
in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Nachträgliche Ausgaben für Sachanlagen werden
nur dann als Vermögenswert angesetzt, wenn
der Zustand des Vermögenswertes durch die Ausgaben
über seine ursprünglich veranschlagte
Ertragskraft hinaus verbessert wird. Finanzierungskosten
werden nicht als Teil der Anschaffungs-
und Herstellungskosten aktiviert.
Die Abschreibungen werden entsprechend dem
Nutzungsverlauf in der Regel nach der linearen
Methode vorgenommen:
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Gebäude |
50 Jahre |
Einbauten in Gebäude/Mietereinbauten |
8 – 10 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3 – 13 Jahre |
Computer und Zubehör |
1 – 4 Jahre |
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Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden
werden periodisch überprüft um sicherzustellen,
dass die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden
mit dem erwarteten wirtschaftlichen
Nutzenverlauf in Einklang stehen.
Anlagen im Bau sind unfertigen Sachanlagen zuzuordnen
und werden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf
diese Positionen erfolgen erst ab dem Zeitpunkt
der Fertigstellung und Inbetriebnahme.
Wertminderung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen
Sobald Anhaltspunkte für Wertminderungen bei
den immateriellen Vermögensgegenständen oder
Sachanlagen vorliegen, wird eine erfolgswirksame
Abschreibung des Buchwertes auf den erzielbaren
Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der
höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis
und Nutzungswert eines Vermögenswertes.
Der Nutzungswert ist der Barwert des geschätzten
künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten
Nutzung eines Vermögenswertes und dem Abgang
am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird.
Wertminderungen werden innerhalb der Kosten
des jeweiligen Funktionsbereichs bzw. in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen
im Volumen von 231 TEUR Anteile an Wertpapierfonds
zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
der Mitarbeiter.
Leasing
Im Anlagevermögen werden auch Vermögenswerte
aus Leasingverträgen ausgewiesen. Die Software AG ist
Leasingnehmer von EDV-Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung. Die Klassifizierung von
Leasingverträgen erfolgt anhand der Vorschriften
des IAS 17, nach denen der Leasingvertrag auf
Basis von Risiken und Chancen beurteilt und die
Zurechnung des Leasinggegenstandes dem Leasingnehmer
(Finanzierungsleasing) oder dem Leasinggeber
(Operating Leasing) zugerechnet wird.
Der Ansatz der Leasinggegenstände in der Bilanz
erfolgt als Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten
in gleicher Höhe und zwar in Höhe des
zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden
Zeitwertes des Leasingobjektes oder mit dem Barwert
der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser
Wert niedriger ist. Die Abschreibungen von aktivierten
Leasingobjekten erfolgen linear über die
planmäßige Nutzungsdauer oder die kürzere
Vertragslaufzeit. Die aus künftigen Leasingraten
resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden
unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Finanzanlagen und derivative Sicherungsinstrumente
Die Zugangsbewertung von finanziellen Vermögenswerten
erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten
inklusive der Transaktionskosten. Die Folgebewertung
hängt von der Klassifizierung der finanziellen
Vermögenswerte ab.
Die Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren
Finanzinvestitionen erfolgt zum Stichtagszeitwert
(Marktwert). Kursgewinne oder -verluste werden
erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen innerhalb
des Eigenkapitals ausgewiesen.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen finanziellen
Vermögenswerte werden einzeln zum beizulegenden
Zeitwert angesetzt, wenn ein Zeitwert
verlässlich ermittelbar ist. Die in den Finanzanlagen
enthaltenen ausgereichten Kredite und Forderungen,
die nicht zu Handelszwecken gehalten werden
und finanzielle Vermögenswerte, die über keinen
notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen
und deren beizulegender Zeitwert daher nicht
verlässlich bestimmt werden kann, werden zu fortgeschriebenen
Anschaffungskosten bewertet. Es
erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wertansätze
auf objektive substanzielle Hinweise einer
Wertminderung. Wertminderungen werden erfolgswirksam
im Periodenergebnis ausgewiesen.
Latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre
Differenzen zwischen den steuerlichen und
den bilanziellen Wertansätzen in der Konzernbilanz
sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen
gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen
auch Steuerminderungsansprüche, die sich
aus der erwarteten Nutzung bestehender steuerlicher
Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und
deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit
gewährleistet ist.
Die latenten Steuern werden auf Basis derjenigen
Steuersätze ermittelt, die nach geltender Rechtslage
in den jeweiligen Ländern zum Zeitpunkt der
Realisierung (Umkehrung der Steuerlatenzen)
voraussichtlich gelten.
Latente Steuererstattungsansprüche und -schulden
werden nicht abgezinst; die Buchwerte der ausgewiesenen
Ansprüche und Verpflichtungen werden
regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich –
angepasst.
Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu den
fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die
fortgeführten Anschaffungskosten werden unter
Anwendung der Effektivzinsmethode durch
Abzinsung des Rückzahlungsbetrags ermittelt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden ausgewiesen, wenn die Gesellschaft
eine gegenwärtige rechtliche oder faktische
Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund
eines vergangenen Ereignisses hat, die Inanspruchnahme
wahrscheinlich ist und eine zuverlässige
Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und
Anpassung der Schätzungen.
Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, erfolgt der
Ansatz zum Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung
voraussichtlich notwendigen Ausgaben.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Es bestehen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte
Systeme zur Altersvorsorge. Die Pensionsrückstellungen
wurden versicherungsmathematisch
nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit
Method) ermittelt. Bei diesem Verfahren werden
außer den am Bilanzstichtag bekannten Renten
auch erwartete zukünftige Steigerungen der Renten
und Gehälter berücksichtigt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt
nach dem im Dezember 2004 veröffentlichten
Amendment zu IAS 19. Dabei werden die Pensionsrückstellungen
in Höhe des vollen Anwartschaftsbarwertes
abzüglich des Barwertes der Rückdeckungsansprüche
gegenüber Lebensversicherungen
bzw. abzüglich des Barwertes der zur Abdeckung
der Pensionsansprüche angesammelten Vermögenswerte
ausgewiesen. Die Veränderung der versicherungsmathematischen
Gewinne/Verluste gegenüber
dem Vorjahr wird erfolgsneutral unmittelbar
in den Gewinnrücklagen des Konzerns erfasst.
Im Vorjahr wurden diese Beträge aufgrund ihrer
absolut und relativ gesehen unwesentlichen
Größenordnung (– 214 TEUR) im laufenden Ergebnis
erfasst.
Die inländischen Pensionsverpflichtungen basieren
auf den biometrischen Rechnungsgrundlagen
der Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Da weder im Inland noch im Ausland den Mitarbeitern
krankheitsbedingte Zuschüsse gewährt
werden, ist eine Ermittlung von Krankheitskostenplänen
nicht erforderlich.
Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen
geht die Software AG, über die Entrichtung der
Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus,
keine weitere Verpflichtung ein. Die Beitragszahlungen
werden im laufenden Ergebnis erfasst.
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