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Wesentliche Unterschiede bei der Rechnungslegung zwischen IFRS/IAS und
deutschem Handelsrecht
Bilanzierung und Bewertung
Die erstmalige Anwendung der International Accounting
Standards (IAS) bzw. International Financial
Reporting Standards (IFRS) erfolgt gemäß IFRS 1
mit rückwirkender Wirkung. Danach sind die für die
erstmalige Anwendung der IAS/IFRS erforderlichen
Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
rückwirkend so vorzunehmen, als ob
schon immer nach IAS/IFRS bilanziert worden wäre.
Standards, die im Rahmen des „Improvement
Projects“ im Dezember 2003 veröffentlicht wurden
und erst ab dem 1. Januar 2005 verbindlich anzuwenden
sind, wurden im Rahmen dieses Jahresabschlusses,
nur in den in diesem Anhang genannten
Fällen, vorzeitig angewandt. Eine frühere
Anwendung war optional.
Von den Standards, die innerhalb dieser Berichtsperiode
veröffentlicht wurden und erst ab dem
1. Januar 2005 oder später verpflichtend anzuwenden
sind, wurde IFRS 3 mit der Regelung der Abschreibungen
von Geschäfts- oder Firmenwerten
schon ab dem Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz
angewandt.
Wesentlich abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsregeln
zum deutschen Handelsrecht sind:
- Geschäfts- oder Firmenwerte werden einem
regelmäßigen Impairmenttest unterzogen,
es erfolgt keine planmäßige Abschreibung.
- Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere werden
zum Zeitwert bewertet, auch wenn dieser die
Anschaffungskosten übersteigt. Kursgewinne und
-verluste werden erfolgsneutral in den übrigen
Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.
- Derivate werden zum Marktwert bewertet, auch
wenn dieser die Anschaffungskosten übersteigt.
Sowohl Kursverluste als auch Kursgewinne werden
erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
- Die Umsatzrealisierung von Festpreisprojekten
erfolgt nach dem Leistungsfortschritt.
- Abschreibungen auf Gebäude erfolgen entsprechend
der voraussichtlichen Nutzungsdauer
und nicht nach steuerrechtlichen Staffelsätzen.
- Leasingverträge, welche die nach IFRS restriktiveren
Voraussetzungen für Finanzierungsleasing
erfüllen, werden als Vermögenswert und Leasingverbindlichkeit
in der Bilanz angesetzt.
- Rückstellungen werden nur dann gebildet, wenn
Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, sofern
die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme
mindestens 50 Prozent beträgt. Mittel- und langfristige
Rückstellungen werden mit dem Barwert
angesetzt. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
und andere Aufwandsrückstellungen
wurden nicht gebildet.
- Die Pensionsrückstellungen wurden entsprechnend
dem Anwartschaftsbarwertverfahren
berechnet.
- Für latente Steuern besteht nach IFRS eine generelle
Ansatzpflicht auf alle temporären Unterschiede
zwischen den steuerlichen Wertansätzen
und den Wertansätzen in der Konzernbilanz,
wobei auch quasi-permanente Differenzen als
temporär zu klassifizieren sind. Zur Berechnung
der latenten Steuern ist der künftig geltende
Steuersatz im Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehrung
der Steuerlatenz auf Basis der Rechtslage
in den einzelnen Ländern am Bilanzstichtag
anzuwenden. Nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften müssen nur die passiven
latenten Steuern und die aktiven latenten Steuern
auf Konsolidierungsmaßnahmen zwingend angesetzt
werden. Die Berechnung der latenten
Steuern erfolgt dabei auf Basis der am Bilanzstichtag
aktuell geltenden Steuersätze. Für quasipermanente
Unterschiede zwischen den Wertansätzen
in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz,
die sich erst über einen längerfristigen
Zeitraum oder bei Veräußerung des Vermögenswertes
oder Liquidation auflösen, dürfen keine
latenten Steuern angesetzt werden. Nach IFRS
sind aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
zu bilanzieren, soweit der künftige Steuervorteil
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
realisiert werden kann. Nach deutschem Bilanzrecht
war eine Bildung von aktiven latenten Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge erstmals im
Geschäftsjahr 2003 gemäß DRS 10 vorzunehmen.
Nach IFRS erhöhen sich die aktiven latenten
Steuern nach Verrechnung aufrechenbarer passiver
latenter Steuern zum 1. Januar 2003 um
38.060 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus
den steuerlichen Verlustvorträgen sowie der Bilanzierung
und Bewertung von Rückstellungen.
Nach IFRS sind passive latente Steuern von
17.006 TEUR auszuweisen; sie betreffen im Wesentlichen
latente Steuern auf Umsatzabgrenzungen
und Wertansätze im Sachanlagevermögen.
- Monetäre Posten in Fremdwährung werden zum
Stichtagskurs bewertet und erfolgswirksam im
Periodenergebnis erfasst. Ausgenommen hiervon
werden Umrechnungsdifferenzen aus langfristigen
konzerninternen monetären Posten, welche
Teil einer Nettoinvestition in eine ausländische
Gesellschaft darstellen, erfolgsneutral in den übrigen
Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals erfasst.
Überleitung der Bilanz zum 1. Januar 2003 von HGB nach IFRS
(Tabelle)
Notes zur Überleitung der Bilanz zum
1. Januar 2003 nach HGB auf IFRS:
(1) Die angearbeiteten Aufträge nach HGB wurden
entsprechend dem Leistungsfortschritt
(Percentage of Completion Method) inkl. der
anteiligen Marge realisiert und als nicht
fakturierte Forderungen gebucht.
(2) Derivative werden zum Marktwert bewertet,
auch wenn dieser die Anschaffungskosten
übersteigt.
(3) Die Abschreibung auf Gebäude wurde der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angepasst
und Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverträgen
wurden aktiviert.
(4) Der Effekt resultiert aus der Marktbewertung
von Wertpapieren. Die Bewertungsänderung
wurde innerhalb des Eigenkapitals ergebnisneutral
in der Position Übrige Rücklagen
erfasst.
(5) Die aktivierten latenten Steuern betreffen im
Wesentlichen latente Steuern auf Verlustvorträge
und Rückstellungen. Die passivierten
latenten Steuern betreffen im Wesentlichen
latente Steuern auf Aufwandsabgrenzungen
und Sachanlagen.
(6) Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten
enthalten die passivierten Verbindlichkeiten
aus Finanzierungsleasingverträgen.
(7) Es handelt sich um Umgliederungen von Rückstellungen
nach HGB, die gemäß IFRS als kurzoder
langfristige Verbindlichkeit auszuweisen
sind.
(8) Die erfolgswirksame Ausbuchung von Rückstellungen
beinhaltet im Wesentlichen die
Auflösung von Aufwandsrückstellungen
(Instandhaltung, pauschale Garantien) und
Rückstellungen, bei denen die Wahrscheinlichkeit
einer Inanspruchnahme geringer
als 50 Prozent ist (Prozesskosten, drohende
Verluste, pauschale Risiken). Die Umgliederung
betrifft Rückstellungen, die nach IFRS
innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen
werden. Zu den Umgliederungen verweisen
wir auf Note (7).
(9) Die Erhöhung der Pensionsrückstellungen
resultiert im Wesentlichen daraus, dass im
HGB-Abschluss eine mittelbare Pensionsverpflichtung
bei der SAG-UK entsprechend
dem Wahlrecht nach Artikel 28 EGHGB nicht
bilanziert wurde. In der IFRS Pensionsrückstellung
wurde diese Verpflichtung jedoch
berücksichtigt.
(10) Die übrigen Rücklagen enthalten unrealisierte
Gewinne aus der Marktbewertung von Wertpapieren
und Differenzen aus der Währungsumrechnung
langfristiger konzerninterner
monetärer Posten in Fremdwährung.
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Überleitung des Eigenkapitals zum 1. Januar 2003 von HGB nach IFRS |
in TEUR |
Note |
|
Eigenkapital nach HGB zum 01.01.2003 |
|
214.468 |
Umsatzrealisierung nach Fertigstellungsgrad |
(1)
|
616 |
Abschreibung auf Gebäude |
(3)
|
8.884 |
Finanzierungsleasing |
(3),
(6)
|
- 4.519 |
Marktbewertung von Wertpapieren |
(2),
(4)
|
10.957 |
Aktive latente Steuern |
(5)
|
38.060 |
Bewertung Rückstellungen |
(8)
|
16.110 |
Pensionsrückstellung |
(9)
|
- 10.653 |
Passive latente Steuern |
(5)
|
- 14.994 |
Eigenkapital nach IFRS zum 01.01.2003 |
|
258.929 |
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Überleitung der Bilanz zum 31. Dezember 2003 von HGB nach IFRS
(Tabelle)
Notes zur Überleitung der Bilanz zum
31. Dezember 2003 nach HGB auf IFRS
(1) Die angearbeiteten Aufträge nach HGB wurden
entsprechend dem Leistungsfortschritt
(Percentage of Completion Method) inkl. der
anteiligen Marge realisiert und als nicht
fakturierte Forderungen gebucht.
(2) Die planmäßige Abschreibung auf Geschäftsoder
Firmenwerte nach HGB wurde reversiert,
da gemäß IFRS 1, bei freiwillig früherer Anwendung
des IFRS 3, dieser auch schon für die
Vorjahresvergleichszahlen des Geschäftsjahres
2003 anzuwenden ist. Dem gemäß wurden
die Regelungen des IFRS 3 bezüglich des Wegfalls
von linearen Abschreibungen schon für
das Vorjahr angewandt.
(3) Die Abschreibung auf Gebäude wurde der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angepasst und
Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverträgen
wurden aktiviert.
(4) Der Effekt resultiert aus der Marktbewertung
von Wertpapieren. Diese wurden innerhalb
des Eigenkapitals ergebnisneutral in der Position
Übrige Rücklagen erfasst. Derivative
werden zum Marktwert bewertet, auch wenn
dieser die Anschaffungskosten übersteigt.
(5) Die aktivierten latenten Steuern betreffen im
Wesentlichen latente Steuern auf Verlustvorträge
und Rückstellungen. Die passivierten
latenten Steuern betreffen im Wesentlichen
latente Steuern auf Aufwandsabgrenzungen
und Sachanlagen.
(6) Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten
enthalten die passivierten Verbindlichkeiten
aus Finanzierungsleasingverträgen.
(7) Es handelt sich um Umgliederungen von
Rückstellungen nach HGB, die gemäß IFRS als
kurz- oder langfristige Verbindlichkeit auszuweisen
sind.
(8) Die erfolgswirksame Ausbuchung von Rückstellungen
beinhaltet im Wesentlichen die
Auflösung von Aufwandsrückstellungen
(Instandhaltung, pauschale Garantien) und
Rückstellungen bei denen die Wahrscheinlichkeit
einer Inanspruchnahme geringer
als 50 Prozent ist (Prozesskosten, drohende
Verluste, pauschale Risiken). Die Umgliederung
betrifft Rückstellungen, die nach IFRS
innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen
werden. Zu den Umgliederungen verweisen
wir auf Note (7).
(9) Die Erhöhung der Pensionsrückstellungen
resultiert im Wesentlichen daraus, dass im
HGB-Abschluss eine mittelbare Pensionsverpflichtung
bei der SAG-UK entsprechend
dem Wahlrecht nach Artikel 28 EGHGB nicht
bilanziert wurde. In der IFRS Pensionsrückstellung
wurde diese Verpflichtung jedoch
berücksichtigt.
(10) Die Differenzen aus der Währungsumrechnung
resultieren ausschließlich aus Fremdwährungsdifferenzen
seit Einführung der IFRS Bilanzierung.
Die zum 1. Januar 2003 in dem Ausgleichsposten
nach HGB vorhandenen Salden
wurden auf Null gestellt. Diese Vorgehensweise
entspricht dem Wahlrecht gemäß IFRS
1.22.
(11) Die übrigen Rücklagen enthalten unrealisierte
Gewinne aus der Marktbewertung von Wertpapieren
und Differenzen aus der Währungsumrechnung
langfristiger konzerninterner
monetärer Posten in Fremdwährung.
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Überleitung des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2003 von HGB nach IFRS |
in TEUR |
Note |
|
Eigenkapital nach HGB zum 31.12.2003 |
|
228.431 |
Umsatzrealisierung nach Fertigstellungsgrad |
(1)
|
841 |
Korrektur planmäßige Abschreibung auf Firmen- und Geschäftswerte |
(2)
|
21.839 |
Abschreibung auf Gebäude |
(3)
|
8.920 |
Finanzierungsleasing |
(3),
(6)
|
- 745 |
Marktbewertung von Wertpapieren |
(2),
(4)
|
19.390 |
Aktive latente Steuern |
(5)
|
11.111 |
Bewertung Rückstellungen |
(8)
|
4.635 |
Pensionsrückstellung |
(9)
|
- 12.202 |
Passive latente Steuern |
(5)
|
- 12.785 |
Sonstige |
|
- 114 |
Eigenkapital nach IFRS zum 31.12.2003 |
|
269.321 |
|
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Überleitung des Periodenergebnisses zum 31. Dezember 2003 von HGB nach IFRS |
in TEUR |
Note |
|
Periodenergebnis zum 31.12.2003 nach HGB |
|
- 3.322 |
Umsatzrealisierung nach Fertigstellungsgrad |
(1)
|
225 |
Korrektur planmäßige Abschreibung auf Firmen- und Geschäftswerte |
(2)
|
21.839 |
Abschreibung auf Gebäude |
(3)
|
36 |
Finanzierungsleasing |
(3),
(6)
|
3.774 |
Marktbewertung von Wertpapieren |
(4)
|
- 159 |
Aktive latente Steuern |
(5)
|
- 4.345 |
Bewertung Rückstellungen |
(8)
|
- 11.475 |
Pensionsrückstellung |
(9)
|
- 1.549 |
Passive latente Steuern |
(5)
|
2.209 |
Sonstige |
|
- 137 |
Periodenergebnis zum 31.12.2003 nach IAS |
|
7.096 |
|
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