|
Wir haben den von der Software Aktiengesellschaft
aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und
Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2004
bis zum 31. Dezember 2004 geprüft. Aufstellung
und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung
des Vorstands der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss
den International Financial Reporting
Standards (IFRS) entspricht.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach
den deutschen Prüfungsvorschriften und unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob der Konzernabschluss frei von
wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise
für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss
auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss
in Übereinstimmung mit den IFRS ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.
Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem
Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2004
bis zum 31. Dezember 2004 aufgestellten Bericht
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung gibt der Bericht über
die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zusammen
mit den übrigen Angaben des Konzernabschlusses
insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem
bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und
der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2004
bis zum 31. Dezember 2004 die Voraussetzungen
für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung
eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
nach deutschem Recht erfüllen.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2004
BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schumacher
Wirtschaftsprüfer
Dr. Rosien
Wirtschaftsprüfer
|