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Das Jahr 2002 hat eine Reihe bedeutsamer Veränderungen im Bereich der Corporate Governance sowohl
in Deutschland als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika hervorgebracht. Diese betreffen
insbesondere solche Gesellschaften, die in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
börsennotiert sind. Die neuen gesetzlichen Anforderungen bestärken die Celanese AG in ihrem
Bekenntnis zu einer vorbildlichen Corporate Governance.
Dieses Bekenntnis der Celanese AG ist so alt wie die Gesellschaft selbst. Bei Gründung der
Gesellschaft im Jahre 1999 haben Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam ein Rahmenwerk für
eine Governance der Gesellschaft implementiert, welches den Unternehmenswert im
Interesse der Aktionäre fördern soll.
Dieses Corporate Governance Rahmenwerk zielt auf den Aufbau einer Unternehmenskultur, in der
Werte gelebt werden, die einer guten Corporate Governance verpflichtet sind. Das Rahmenwerk
steht auf vier Säulen: Unsere Unternehmenskultur und unsere Werte haben wir im Jahr 2002 in
unserer globalen Business Conduct Policy zusammengefasst. Die Einführung und Vorhaltung
effektiver und transparenter, interner und externer Kontrollverfahren ist Grundvoraussetzung
einer nachhaltigen Corporate Governance. Effektive Risikomanagement-Systeme sowie die
zeitnahe und umfassende Kommunikation mit unseren Aktionären sind weitere Elemente dieses
Bestrebens nach vorbildlicher Corporate Governance.
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Der Vorstand hat im Jahr 2002 einen globalen Verhaltenskodex für Geschäftsaktivitäten
(Global Business Conduct Policy, BCP) verabschiedet, in dem klare Regeln für das Management
sowie für alle Mitarbeiter der Celanese festgelegt sind. Diese globale BCP wurde zum Ende
dieses Jahres eingeführt. Der Vorstand hat einen globalen Governance & Risiko Beauftragten
ernannt, der dafür verantwortlich ist, diejenigen effektiven Strukturen und Verfahren zu
schaffen, die erforderlich sind, um die globale BCP mit Leben zu erfüllen. Verschiedene
Helplines wurden eingerichtet, so dass jeder Mitarbeiter der Celanese an jedem beliebigen
Standort die Möglichkeit hat, eine Vertrauensperson vor Ort oder unmittelbar den globalen
Governance & Risiko Beauftragten über mögliche die Celanese betreffende Rechtsverletzungen
oder Risiken in Kenntnis zu setzen.
Solchen Hinweisen wird der globale Governance & Risiko Beauftragte nachgehen und dem Vorstand
sowie dem Finanz- und Auditausschuss des Aufsichtsrats hierüber regelmäßig Bericht erstatten.
Während des kommenden Geschäftsjahres werden diverse Ausbildungsprogramme durchgeführt,
um zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter nach diesen BCP-Grundsätzen handeln und sie
in ihrer täglichen Arbeit leben.
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Der Aufsichtsrat der Celanese AG hat von Anbeginn verschiedene Ausschüsse gebildet, um den
Vorstand effektiv und effizient zu überwachen, zu kontrollieren und zu beraten. Zusätzlich zu
der von Anfang an bestehenden Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurden für den Finanz- & Auditausschuss,
den Strategieausschuss sowie den Personal- und Vergütungsausschuss 2002 eigene Geschäftsordnungen
verabschiedet. Als ein Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollprozesses sehen diese
Geschäftsordnungen klare und transparente Verfahren und Strukturen vor.
Sowohl die neugefasste Geschäftsordnung des Aufsichtsrats als auch die neuen Geschäftsordnungen
der Ausschüsse spiegeln die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“)
für den Aufsichtsrat wider und bilden die Grundlage für die vollständige Übereinstimmung mit dem
Kodex. In diesem Zusammenhang wurde auch die Geschäftsordnung des Vorstands neu gefasst, um
insbesondere die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat ausdrücklich
festzuhalten.
In Zusammenhang mit den neuen U.S.-amerikanischen Corporate Governance Regeln wurden diverse
Vorkehrungen getroffen, wie etwa die Einschätzung der eigenen Arbeit durch den Finanz- & Auditausschuss,
Beschwerdemöglichkeiten und die Benennung eines Mitglieds des Finanz- & Auditausschusses als
Finanzexperte gemäß den neuen U.S.-amerikanischen Vorschriften. Über jede schriftliche Festlegung
hinaus sollte gute Corporate Governance an der Kooperation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
gemessen werden. Die vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beiden
Organen ist das Fundament einer effektiven Überwachung durch den Aufsichtsrat. Eine solche
Zusammenarbeit bestand bei der Celanese AG seit ihrer Gründung und
wird nachhaltig praktiziert.
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Bei der Celanese AG bestehen Risikomanagement-Systeme, die dazu dienen, Risiken effektiv zu
identifizieren und darauf zu reagieren. Diese Systeme erfüllen vollständig die in Deutschland
geltenden gesetzlichen Vorgaben. Eines der Ziele der Celanese AG ist es, die bestehenden
Risikomanagement-Systeme nicht nur auf der Ebene der Celanese AG selbst, sondern für alle
Unternehmen des Celanese Konzerns zu harmonisieren und zu standardisieren. Aus diesem Grund
wurde der globale Governance & Risiko Beauftragte mit der Aufgabe betraut, im kommenden
Geschäftsjahr harmonisierte und standardisierte Risikomanagement-Systeme innerhalb des
gesamten Celanese Konzerns zu implementieren.
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Celanese kommuniziert ihre Governance Standards nach innen und nach außen. Die Gesellschaft hat
zu diesem Zweck in ihrem Intranet eigens eine Corporate Governance Seite eingerichtet, auf der
Informationen über die globale BCP sowie die Corporate Governance Leitlinien der Gesellschaft
durch jeden Mitarbeiter eingesehen werden können. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auf
ihrer Internet-Seite einen eigenen Link betreffend Corporate Governance eingerichtet. Jeder
Aktionär oder Interessent kann jetzt Informationen über die Corporate Governance Praxis bei
der Celanese AG, wie etwa die globale BCP, die Corporate Governance Leitlinien der Celanese AG,
die Entsprechenserklärung den Kodex betreffend sowie sämtliche Zertifizierungen der
Gesellschaft oder ihrer Organe dort einsehen.
Celanese hat ihren Aktionären auch im Jahre 2002 einen einfachen Zugang zur Hauptversammlung
durch Live-Übertragung im Internet eröffnet. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen,
den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft auf elektronischem Wege Vollmacht und Weisungen zur
Abstimmung bis zum Zeitpunkt des Abstimmungsbeginns in der Hauptversammlung zu erteilen.
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Vorstand und Aufsichtsrat haben Ende Dezember eine Erklärung hinsichtlich der vollständigen
Erfüllung der Empfehlungen des Kodex abgegeben. Diese uneingeschränkte Erklärung verdeutlicht
das Bekenntnis der Celanese zum Thema Corporate Governance.
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Celanese überprüft und verbessert ihre bestehenden Corporate Governance Verfahren fortlaufend. So wird
Celanese proaktiv die Weiterentwicklung der Corporate Governance verfolgen und fühlt sich hohen Standards
verpflichtet. In diesem Zusammenhang sind die neu geschaffenen U.S.-amerikanischen Governance Anforderungen
zu nennen, wie der Sarbanes-Oxley Act und die neuen Regeln des New York Stock Exchange, mit deren
Verabschiedung im laufenden Jahr gerechnet wird.
Kronberg im Taunus, Februar 2003
Celanese AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
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